Testaments­vollstreckung

Sichern Sie ­Ihren letzten Willen

Professionelle Erbschaftsregelung für Privatpersonen und Unternehmen

Monika Kohlhepp Steuerberaterin aus Fulda – Kohlhepp und Wald

“Als zertifizierte Testamentsvollstreckerin mit über 20 Jahren Erfahrung als Steuerberaterin und Unternehmensberaterin sorge ich für eine reibungslose Nachlassabwicklung – stressfrei, steueroptimiert und konfliktfrei.”

Diplom-Finanzwirtin und Steuerberaterin

AGT-Testamentsvollstreckung
  • Was ist eine Testamentsvollstreckung?

    Eine Testamentsvollstreckung bedeutet, dass der Verstorbene (Erblasser) statt eines Angehörigen eine professionelle, neutrale Instanz (unsere Kanzlei) damit beauftragt, seinen Nachlass zu verwalten und an die Erben zu verteilen.

    Dies dient vor allem dazu, durch objektive Expertise emotionale Konflikte innerhalb der Erbengemeinschaft zu vermeiden und die rechtssichere Umsetzung des letzten Willens zu garantieren.

  • Warum eine Testamentsvollstreckung über unsere Steuerkanzlei?

    Als unser Mandant kennen wir Ihre Vermögensstruktur und steuerliche Situation bereits im Detail. Das spart ihren Erben viel Zeit und Honorarkosten für die Bestandsaufnahme.

    Eine der Hauptaufgaben nach dem Tod ist die Erbschaftsteuererklärung.

    • Wir können schon bei der Verteilung des Nachlasses darauf achten, dass steuerliche Freibeträge optimal genutzt werden.

    • Wir erkennen steuerliche Fallstricke (z. B. bei Betriebsvermögen oder Immobilien), die Sie als Angehörige ggf. übersehen könnte.

  • Weshalb ist eine Testamentsvollstreckung überhaupt sinnvoll?

    Die wichtigsten Gründe sind:

    • Unabhängige Durchsetzung des letzten Willens des Verstorbenen
    • Vermeidung familiärer Konflikte, wir sind zur Neutralität verpflichtet
    • Einhaltung gesetzlicher und straf- bzw. steuerlicher Vorgaben
    • Sicherstellung der ordnungsgemäßen Vermögensverwaltung
  • Welche Rolle nehmen wir als Steuerkanzlei für Sie als Testamentsvollstreckung ein?

    Wir kümmern uns um die Verwaltung des Erbes, die Verteilung des Nachlasses und wahren die Interessen des Verstorbenen.

Diese Aufgaben erledigen wir als Testaments­­vollstrecker für Sie

  • Inventar­aufnahme und Vermögens­verwaltung

    Zu Beginn unserer Tätigkeit erstellen wir ein vollständiges Verzeichnis aller Vermögenswerte (z. B. Immobilien, Konten, Wertsachen) und aller Schulden, um Transparenz für die Erben zu schaffen.

  • Begleichung von Schulden und Steuern

    Verbindlichkeiten, wie Kredite oder offene Rechnungen, werden beglichen. Wir übernehmen die volle Verantwortung gegenüber dem Finanzamt, indem wir die Erbschaftsteuererklärung für alle Erben erstellen und die festgesetzte Steuer direkt aus dem Nachlass abführen.

  • Ausschüt­tungen an Erben / Pflichtteils­berechtigte nach Maßgabe des Testaments

    Wir kümmern uns darum, dass das gesamte verbleibende, von Schulden und Steuern bereinigte Vermögen an die Begünstigten unter Berücksichtigung des Testaments verteilt wird.

  • Berichte und Rechnungs­legung

    Als Testamentsvollstrecker sind wir gesetzlich verpflichtet, Ihnen Berichte und Rechnungen darzulegen, damit die Erben eine detaillierte Aufstellung aller Einnahmen und Ausgaben des Nachlasses während unserer Mandantschaft erhalten.

Welche Vorteile haben die Erben und die Pflichtteils­berechtigte durch einen Testaments­vollstrecker?

  • Rechtsfeste Abwicklung nach dem Tod

    Als Testamentsvollstrecker kümmern wir uns um den gesamten Nachlassprozess und führen ihn so aus, dass die Ergebnisse juristisch unangreifbar und für alle Parteien verbindlich sind.

  • Vermeidung von Prozessstreitigkeiten

    Alle erforderlichen Handlungen werden so sorgfältig, transparent und rechtlich fundiert durchgeführt, dass spätere Klagen und Auseinandersetzungen der Erben oder Dritter (z. B. Gläubiger oder Pflichtteilsberechtigte) verhindert oder abgewendet werden.

  • Gleichbehandlung und transparente Verteilung

    Als Testamentsvollstrecker bearbeiten wir Ihren Nachlass unparteiisch, nachvollziehbar und strikt nach den gesetzlichen sowie testamentarischen Vorgaben. Sie als Erbe werden weder bevorzugt noch benachteiligt.

  • Zeitliche Entlastung der Hinterbliebenen

    Als Testamentsvollstrecker können wir nach dem Tod sofort handeln, sofern Vollmachten bestehen. Sie als Hinterbliebene müssen sich nicht um zeitaufwändige und oft belastende Aufgaben kümmern, wie InventarisierungSchuldenmanagement oder Behördenkommunikation und Dokumentation.

Welche Vorteile ergeben sich für den Verstorbenen wenn ein Angehöriger zuvor einen Testaments­vollstrecker beauftragt hat?

  • Umsetzung Ihres letzten Willens

    Das heißt, wir sind beauftragt, die konkrete, aktive und rechtlich bindende Durchführung aller Anordnungen, die der Erblasser in seinem Testament oder Erbvertrag getroffen hat, umzusetzen.

  • Risikominimierung bei fehlerhaften Verfügungen

    Als Testamentsvollstrecker haben wir die Pflicht, mögliche Anfechtungsgründe oder Gültigkeitsmängel des Testaments zu erkennen und durch geeignete Maßnahmen zu neutralisieren, um spätere Rechtsstreitigkeiten zu verhindern.

  • Statthaftigkeit bei komplexen Vermögensstrukturen (Beteiligungen, Immobilien, Unternehmen)

    Gemeint ist die praktische Notwendigkeit, uns als Testamentsvollstrecker hinzuzuziehen. Die Sicherung und Fortbestehen der Unternehmensfortführung, die Verwertung und Entflechtung komplexer Werte sowie steuerliche Aspekte lassen sich ohne externe Unterstützung ohne Wertverlust kaum regeln.

Beispiele aus der Praxis

Wann ist es von Vorteil einen Testamentsvollstrecker einzusetzen?

Komplexe Vermögens­strukturen

Durch Unternehmen und deren Werte, Immobilienbestand oder Eigentum im Ausland etc.

Minderjährige Erben oder Pflichtteils­berechtigte

Unsere Aufgabe, einen besonderen gesetzlichen Schutz und spezifische Fürsorgepflichten bei der Abwicklung des Nachlasses sicherzustellen.

Unklare Vermögenswerte, Sondervermögen

Teile des Nachlasses, deren Existenz, genauer Wert oder Rechtsnatur nicht sofort ersichtlich oder eindeutig dem Erblasser zuordenbar sind.

Familienstreitig­keiten minimieren bzw. beseitigen

Vermeidung von Gerichtsprozessen, da Testamentsvollstrecker als Schlichter und Konfliktmanager auftreten.

Wie ist der Ablauf einer Testaments­vollstreckung?

1.

Testament, Wertexklusiver Testamentsvollstreckungsvertrag

2.

Ernennung durch Gericht oder notariell abgesichert

3.

Aufnahme des Vermögens, Gläubigerabwicklung

4.

Regelmäßige Berichte, Endabrechnung und Verteilung

Warum sollten Sie uns als Ihren Testaments­vollstrecker beauftragen?

Mandanten-Bereich: Kohlhepp und Wald
  • Unabhängigkeit und Neutraität


    Die Gleichbehandlung spielt eine entscheidende Rolle für die Akzeptanz unserer Arbeit gegenüber den Erben.

  • Erfahrungen mit Vermögensverwaltung, Steuerfragen und Immobilien


    Durch unsere Expertise in den Bereichen Steuern und Finanzen bieten wir Ihnen ein hohes Maß an Rechtssicherheit.

  • Verfügbarkeit und Ansprechbarkeit


    Als Testamentsvollstrecker sind wir verpflichtet, für Sie als Erben, das Nachlassgericht und Dritte stets erreichbar zu sein und komplexe juristische oder steuerliche Sachverhalte zeitnah, klar und verständlich zu vermitteln.

  • Kostenstruktur und Vergütung


    Beinhaltet das Honorar, das wir als Testamentsvollstrecker für die Erfüllung unserer Aufgaben erhalten sowie alle Auslagen, die bei der Durchführung des Auftrags anfallen. Als Richtschnur für die Berechnung der Vergütung dient die “Rheinische Tabelle”.

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