Die GoBD
einfach umgesetzt
Die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff
Die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff
Die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) schreiben eine Verfahrensdokumentation vor. Für das belegersetzende Scannen ist die Verfahrensdokumentation Grundvoraussetzung.
Sicherheit gegenüber dem Fiskus
Wir analysieren digitale Prozesse, sorgen für effiziente Abläufe. Die ergänzende Dokumentation sorgt für Klarheit im Unternehmen. Und bei einer eventuellen Betriebsprüfung kann damit Zeit und bares Geld gespart werden.
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