Testamentsvollstreckung

Sichern Sie
­Ihren letzten Willen

Professionelle Erbschaftsregelung für Privatpersonen und Unternehmen

Monika Kohlhepp Steuerberaterin aus Fulda – Kohlhepp und Wald

“Als zertifizierte Testamentsvollstreckerin mit über 20 Jahren Erfahrung als Steuerberaterin und Unternehmensberaterin sorge ich für eine reibungslose Nachlassabwicklung – stressfrei, steueroptimiert und konfliktfrei.”

Diplom-Finanzwirtin und Steuerberaterin

AGT-Testamentsvollstreckung

Eine Testamentsvollstreckung bedeutet, dass der Verstorbene (Erblasser) statt eines Angehörigen eine professionelle, neutrale Instanz (unsere Kanzlei) damit beauftragt, seinen Nachlass zu verwalten und an die Erben zu verteilen.

Dies dient vor allem dazu, durch objektive Expertise emotionale Konflikte innerhalb der Erbengemeinschaft zu vermeiden und die rechtssichere Umsetzung des letzten Willens zu garantieren.

Als unser Mandant kennen wir Ihre Vermögensstruktur und steuerliche Situation bereits im Detail. Das spart ihren Erben viel Zeit und Honorarkosten für die Bestandsaufnahme.

Eine der Hauptaufgaben nach dem Tod ist die Erbschaftsteuererklärung.

  • Wir können schon bei der Verteilung des Nachlasses darauf achten, dass steuerliche Freibeträge optimal genutzt werden.

  • Wir erkennen steuerliche Fallstricke (z. B. bei Betriebsvermögen oder Immobilien), die Sie als Angehörige ggf. übersehen könnte.

Die wichtigsten Gründe sind:

  • Unabhängige Durchsetzung des letzten Willens des Verstorbenen
  • Vermeidung familiärer Konflikte, wir sind zur Neutralität verpflichtet
  • Einhaltung gesetzlicher und straf- bzw. steuerlicher Vorgaben
  • Sicherstellung der ordnungsgemäßen Vermögensverwaltung

Wir kümmern uns um die Verwaltung des Erbes, die Verteilung des Nachlasses und wahren die Interessen des Verstorbenen.

Diese Aufgaben erledigen wir als Testaments­­vollstrecker für Sie

Inventar­aufnahme und Vermögens­verwaltung

Zu Beginn unserer Tätigkeit erstellen wir ein vollständiges Verzeichnis aller Vermögenswerte (z. B. Immobilien, Konten, Wertsachen) und aller Schulden, um Transparenz für die Erben zu schaffen.

Begleichung von Schulden und Steuern

Verbindlichkeiten, wie Kredite oder offene Rechnungen, werden beglichen. Wir übernehmen die volle Verantwortung gegenüber dem Finanzamt, indem wir die Erbschaftsteuererklärung für alle Erben erstellen und die festgesetzte Steuer direkt aus dem Nachlass abführen.

Ausschüt­tungen an Erben / Pflichtteils­berechtigte nach Maßgabe des Testaments

Wir kümmern uns darum, dass das gesamte verbleibende, von Schulden und Steuern bereinigte Vermögen an die Begünstigten unter Berücksichtigung des Testaments verteilt wird.

Berichte und Rechnungs­legung

Als Testamentsvollstrecker sind wir gesetzlich verpflichtet, Ihnen Berichte und Rechnungen darzulegen, damit die Erben eine detaillierte Aufstellung aller Einnahmen und Ausgaben des Nachlasses während unserer Mandantschaft erhalten.

Welche Vorteile haben die Erben und die Pflichtteils­berechtigte durch einen Testaments­vollstrecker?

Als Testamentsvollstrecker kümmern wir uns um den gesamten Nachlassprozess und führen ihn so aus, dass die Ergebnisse juristisch unangreifbar und für alle Parteien verbindlich sind.

Welche Vorteile ergeben sich für den Verstorbenen wenn ein Angehöriger zuvor einen Testaments­vollstrecker beauftragt hat?

Das heißt, wir sind beauftragt, die konkrete, aktive und rechtlich bindende Durchführung aller Anordnungen, die der Erblasser in seinem Testament oder Erbvertrag getroffen hat, umzusetzen.

Beispiele aus der Praxis

Wann ist es von Vorteil einen Testamentsvollstrecker einzusetzen?

Komplexe Vermögens­strukturen

Durch Unternehmen und deren Werte, Immobilienbestand oder Eigentum im Ausland etc.

Minderjährige Erben oder Pflichtteils­berechtigte

Unsere Aufgabe, einen besonderen gesetzlichen Schutz und spezifische Fürsorgepflichten bei der Abwicklung des Nachlasses sicherzustellen.

Unklare Vermögenswerte, Sondervermögen

Teile des Nachlasses, deren Existenz, genauer Wert oder Rechtsnatur nicht sofort ersichtlich oder eindeutig dem Erblasser zuordenbar sind.

Familienstreitig­keiten minimieren bzw. beseitigen

Vermeidung von Gerichtsprozessen, da Testamentsvollstrecker als Schlichter und Konfliktmanager auftreten.

Wie ist der Ablauf einer Testaments­vollstreckung?

1.

Testament, Wertexklusiver Testamentsvollstreckungsvertrag

2.

Ernennung durch Gericht oder notariell abgesichert

3.

Aufnahme des Vermögens, Gläubigerabwicklung

4.

Regelmäßige Berichte, Endabrechnung und Verteilung

Warum sollten Sie uns als Ihren Testaments­vollstrecker beauftragen?

Mandanten-Bereich: Kohlhepp und Wald
  • Unabhängigkeit und Neutraität


    Die Gleichbehandlung spielt eine entscheidende Rolle für die Akzeptanz unserer Arbeit gegenüber den Erben.

  • Erfahrungen mit Vermögensverwaltung, Steuerfragen und Immobilien


    Durch unsere Expertise in den Bereichen Steuern und Finanzen bieten wir Ihnen ein hohes Maß an Rechtssicherheit.

  • Verfügbarkeit und Ansprechbarkeit


    Als Testamentsvollstrecker sind wir verpflichtet, für Sie als Erben, das Nachlassgericht und Dritte stets erreichbar zu sein und komplexe juristische oder steuerliche Sachverhalte zeitnah, klar und verständlich zu vermitteln.

  • Kostenstruktur und Vergütung


    Beinhaltet das Honorar, das wir als Testamentsvollstrecker für die Erfüllung unserer Aufgaben erhalten sowie alle Auslagen, die bei der Durchführung des Auftrags anfallen. Als Richtschnur für die Berechnung der Vergütung dient die “Rheinische Tabelle”.

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