Testamentsvollstreckung
Sichern Sie
Ihren letzten Willen
Professionelle Erbschaftsregelung für Privatpersonen und Unternehmen
Professionelle Erbschaftsregelung für Privatpersonen und Unternehmen
Diplom-Finanzwirtin und Steuerberaterin
Was ist eine Testamentsvollstreckung?
Eine Testamentsvollstreckung bedeutet, dass der Verstorbene (Erblasser) statt eines Angehörigen eine professionelle, neutrale Instanz (unsere Kanzlei) damit beauftragt, seinen Nachlass zu verwalten und an die Erben zu verteilen.
Dies dient vor allem dazu, durch objektive Expertise emotionale Konflikte innerhalb der Erbengemeinschaft zu vermeiden und die rechtssichere Umsetzung des letzten Willens zu garantieren.
Warum eine Testamentsvollstreckung über unsere Steuerkanzlei?
Als unser Mandant kennen wir Ihre Vermögensstruktur und steuerliche Situation bereits im Detail. Das spart ihren Erben viel Zeit und Honorarkosten für die Bestandsaufnahme.
Eine der Hauptaufgaben nach dem Tod ist die Erbschaftsteuererklärung.
Wir können schon bei der Verteilung des Nachlasses darauf achten, dass steuerliche Freibeträge optimal genutzt werden.
Wir erkennen steuerliche Fallstricke (z. B. bei Betriebsvermögen oder Immobilien), die Sie als Angehörige ggf. übersehen könnte.
Warum ist überhaupt eine Testamentsvollstreckung sinnvoll?
Die wichtigsten Gründe sind:
Welche Rolle nehmen wir als Kanzlei für Sie als Testamentsvollstrecker ein?
Wir kümmern uns um die Verwaltung des Erbes, die Verteilung des Nachlasses und wahren die Interessen des Verstorbenen.
Zu Beginn unserer Tätigkeit erstellen wir ein vollständiges Verzeichnis aller Vermögenswerte (z. B. Immobilien, Konten, Wertsachen) und aller Schulden, um Transparenz für die Erben zu schaffen.
Verbindlichkeiten, wie Kredite oder offene Rechnungen, werden beglichen. Wir übernehmen die volle Verantwortung gegenüber dem Finanzamt, indem wir die Erbschaftsteuererklärung für alle Erben erstellen und die festgesetzte Steuer direkt aus dem Nachlass abführen.
Wir kümmern uns darum, dass das gesamte verbleibende, von Schulden und Steuern bereinigte Vermögen an die Begünstigten unter Berücksichtigung des Testaments verteilt wird.
Als Testamentsvollstrecker sind wir gesetzlich verpflichtet, Ihnen Berichte und Rechnungen darzulegen, damit die Erben eine detaillierte Aufstellung aller Einnahmen und Ausgaben des Nachlasses während unserer Mandantschaft erhalten.
Als Testamentsvollstrecker kümmern wir uns um den gesamten Nachlassprozess und führen ihn so aus, dass die Ergebnisse juristisch unangreifbar und für alle Parteien verbindlich sind.
Das heißt, wir sind beauftragt, die konkrete, aktive und rechtlich bindende Durchführung aller Anordnungen, die der Erblasser in seinem Testament oder Erbvertrag getroffen hat, umzusetzen.
Wann ist es von Vorteil einen Testamentsvollstrecker einzusetzen?
Durch Unternehmen und deren Werte, Immobilienbestand oder Eigentum im Ausland etc.
Unsere Aufgabe, einen besonderen gesetzlichen Schutz und spezifische Fürsorgepflichten bei der Abwicklung des Nachlasses sicherzustellen.
Teile des Nachlasses, deren Existenz, genauer Wert oder Rechtsnatur nicht sofort ersichtlich oder eindeutig dem Erblasser zuordenbar sind.
Vermeidung von Gerichtsprozessen, da Testamentsvollstrecker als Schlichter und Konfliktmanager auftreten.
Testament, Wertexklusiver Testamentsvollstreckungsvertrag
Ernennung durch Gericht oder notariell abgesichert
Aufnahme des Vermögens, Gläubigerabwicklung
Regelmäßige Berichte, Endabrechnung und Verteilung
Schreiben Sie uns oder rufen an für einen unverbindlichen Gesprächstermin.
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