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Personal aus steuerlicher Sicht

Personal aus steuerlicher Sicht – Kohlhepp und Wald

Wissen Sie, was Ihr Personal wirklich kostet?

Arbeitgeber berücksichtigen oft nur den Stundensatz. Hinzu kommen noch die  Lohnnebenkosten wie Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung sowie die Beiträge zur Berufsgenossenschaft , die ca. 22  % des Bruttolohnes der Arbeitnehmer betragen.

Haben Sie sich um die Altersvorsorge Ihrer Mitarbeiter gekümmert?

Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, eine betriebliche Altersvorsorge für die Mitarbeiter anzubieten. Dadurch wird die Attraktivität für potenzielle Mitarbeiter erhöht und die Bindung bestehender Mitarbeiter gestärkt.

Mehr Netto vom Brutto – wie Sie Ihren Mitarbeitern etwas Gutes tun

Eine Optimierung kann die Nettobezüge der Mitarbeiter erhöhen und gleichzeitig die Kosten für den Arbeitgeber senken.

Mögliche Optimierungsbausteine umfassen:

  • Internetpauschale
  • Steuerfreie Unterstützungsleistungen
  • Kinderbetreuungskosten
  • Nutzung Telefon
  • PC & Softwareüberlassung
  • Essensmarken / Lebensmittelschecks
  • Verpflegungsmehraufwand
  • Personalrabatte
  • Werkzeuggeld
  • Reinigung / Berufskleidung
  • Stellplatzmietung für Privatwagen
  • Dienstwagen (Rentsharing)
  • Garagenmiete für Dienstwagen
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Fahrzeugwerbung
  • Erholungsbeihilfe

Dürfen Sie Ihren Mitarbeitern etwas schenken?

Grundsätzlich werden alle Zuwendungen an Ihre Mitarbeiter besteuert. Wenn die lohnsteuerrechtlichen Regelungen beachtet werden, können folgende Leistungen steuerfrei an die Mitarbeiter weitergegeben werden:

Lohnsteuerfreie Aufmerksamkeiten sind freiwillige Sachzuwendungen bis zu einem Wert von 60 € (brutto, inklusive Umsatzsteuer), die Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern oder deren Angehörigen aus besonderem Anlass (z.B. silberne Hochzeit, Examen) gewähren.

Getränke und Genussmittel, die der Arbeitgeber den Arbeitnehmern im Betrieb unentgeltlich oder verbilligt überlässt, sind ebenfalls steuerfreie Aufmerksamkeiten.

Sachbezüge bis zu einem Wert von 50 € monatlich, wie Tankgutscheine, Essensmarken oder Warengutscheine, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden,  sind lohnsteuerfrei.

Wie sehen die Arbeitsverträge Ihrer Mitarbeiter aus?

Die Gestaltung von Arbeitsverträgen ist komplex und hängt von Faktoren wie Arbeitsumfang, Position und individuellen Bedürfnissen ab. Essenzielle Elemente eines Arbeitsvertrags sind persönliche Daten, Vertragsgegenstand, Arbeitszeit, Vergütung und Kündigungsregelungen.

Zusätzlich sind Datenschutz und Wettbewerbsverbot wichtige Punkte, die oft unklar sind. Für die vertragliche Gestaltung stehen Anwälte aus unserem Netzwerk zur Verfügung.

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