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Steuer-Navi

Alles über die GmbH

Alles über die GmbH – Kohlhepp und Wald

Was ist eine GmbH?

GmbH ist die Kurzform für Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Diese Kapitalgesellschaft kann von einer oder mehreren Personen gegründet werden. Notwendig dafür sind ein Mindeststammkapital und die Eintragung ins Handelsregister.

Welchen Vorteil hat die GmbH?

Die GmbH ist die häufigste Rechtsform in Deutschland mit ca. 1 Mio. Gesellschaften und besitzt ein hohes Ansehen. Anderen Unternehmen, wie Zulieferern oder Kunden erscheint die GmbH als seriös. Eine umsatzrelevante Geschäftsbeziehung ist somit wahrscheinlicher. Die Haftung ist beschränkt auf das Gesellschaftsvermögen (nur wenige Ausnahmen) und somit wird das Privatvermögen geschützt. Es gibt den Steuervorteil, dass die Körperschaftsteuer niedriger ist als die Einkommensteuer. Ein anderer steuerrelevanter Aspekt ist, dass das Gehalt eines Geschäftsführers und dessen Altersvorsorge als Betriebsausgabe geltend gemacht werden kann.

Hat die GmbH auch Nachteile?

Die Haftungsbeschränkung greift erst mit der Eintragung ins Handelsregister. Es müssen in der Gründungsphase eine Reihe von Formalien beachtet werden § 1,2,3 ff. GmbHG.  Ein Nachteil der GmbH als Rechtsform ist der verhältnismäßig hohe Kapitalbedarf. Um eine GmbH zu gründen, werden 25.000 Euro benötigt. Die Hälfte, 12.500 Euro, müssen direkt zu Beginn auf das Geschäftskonto der GmbH eingezahlt werden. Die andere Hälfte kann zu einem späteren Zeitpunkt eingezahlt werden.

Wieviel Steuern zahle ich bei einer GmbH?

Die GmbH unterliegt einem gleichbleibenden Steuersatz von ca. 30 % für Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer, während die Steuerbelastung für ein Einzelunternehmen bis zu 42 % betragen kann.

Wann ist der richtige Zeitpunkt zur Gründung einer GmbH?

Idealerweise sollte eine GmbH nicht kurz vor dem Bilanzstichtag gegründet werden. Meist wählt die GmbH das Kalenderjahr als Geschäftsjahr. Wird die GmbH – wie häufig – gegen Jahresende gegründet, müssen für das erste Rumpfgeschäftsjahr bereits Steuerklärungen abgegeben werden, es muss ein Jahresabschluss erstellt, festgestellt und offengelegt werden. Sinnvoll kann es sein, die GmbH erst im Januar zu errichten, wenn es keine triftigen Gründe gibt, dies noch vor dem Jahresende zu erledigen.

Das Steuer Navi bietet weitere Fachinformationen für GmbHs, von der Gründung über Steuern und Vergütung bis hin zu Gesellschaftern und Geschäftsführern.

FAQ von Geschäftsführern

Sind Sie Geschäftsführer und wissen nicht, worauf Sie achten müssen?

Gemäß § 43 GmbHG müssen Sie die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes walten lassen. Bei Pflichtverletzungen haften Sie für den entstandenen Schaden.

 Sie müssen den Weisungen der Gesellschafter folgen und die in der Satzung, Geschäftsordnung und im Anstellungsvertrag festgelegten Beschränkungen einhalten. Ihr Hauptziel ist das gewinnorientierte Wachstum der Firma bei gleichzeitiger betriebswirtschaftlicher Stabilität. Zudem sind Sie für die ordnungsgemäße Buchführung verantwortlich und vertreten das Unternehmen rechtlich und nach außen.

Haben Sie an die Gesellschafterprotokolle gedacht?

Als Geschäftsführer einer GmbH ist es essenziell, regelmäßig Gesellschafterversammlungen abzuhalten und diese ordnungsgemäß zu protokollieren. In den Protokollen werden wichtige Entscheidungen der Gesellschafter festgehalten. Protokolle sollten daher stets angefertigt und ordnungsgemäß aufbewahrt werden.

Wie sollte Ihr Lohn als Gesellschafter-Geschäftsführer aussehen?

Ein Geschäftsführer einer UG oder GmbH ist kein klassischer Angestellter. Der Geschäftsführervertrag ist daher besonders wichtig, da er Ihre individuellen Rechte und Pflichten festlegt. Das Unternehmen hat ansonsten freie Hand bei der zeitlichen und inhaltlichen Gestaltung der Arbeit.

Wie bekommen Sie sonst noch Geld aus Ihrer GmbH?

Sie haben verschiedene Möglichkeiten, Geld aus Ihrem Unternehmen zu entnehmen und die Steuerlast zu optimieren:

  1. Gehalt: Sie können sich ein Gehalt auszahlen lassen.
  2. Gewinnausschüttungen: Sie können Gewinne ausschütten lassen.
  3. Darlehen: Sie können der GmbH ein Darlehen gewähren oder von ihr ein Darlehen aufnehmen.

Jede dieser Optionen hat unterschiedliche steuerliche Auswirkungen und sollte sorgfältig abgewogen werden.

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