Vor- und Nachteile der Kleinunternehmerregelung bzw. Unternehmer mit geringen Umsätzen

Aus einer Freizeitbeschäftigung wird aufgrund der großen Nachfrage nach und nach ein Unternehmen. Viele Nähen, legen auf oder erstellen Websites. Die Liste der nebenberuflichen Unternehmenszweige ist lang.

Mit dem „nebenbei“ Geld verdienen entsteht auch meist eine Pflicht zur  Anmeldung der Nebentätigkeit beim Finanzamt, denn wenn Geld neben der Haupttätigkeit verdient wird, möchte das Finanzamt daran teilnehmen…

Die Gesellschaftsform

Einige Gründer haben mit der Aufnahme der nebenberuflichen Tätigkeit bereits eine Gesellschaftsform wie z. B. die UG, GmbH etc. im Blick. Bevor Sie diese Gesellschaften gründen, sollten Sie sich mit einem Steuerberater in Verbindung setzen. Warum? Mit der Gründung von Gesellschaften werden strengere Voraussetzungen geschaffen als mit der Gründung eines Einzelunternehmens. Auch der bürokratische Aufwand ist bei einem Einzelunternehmen oder einer GbR nicht so hoch.

Der Unternehmer aus umsatzsteuerlicher Sicht… Kleinunternehmer?

Umgangssprachlich ist die Kleinunternehmerregelung vielen ein Begriff. Bei dieser Regelung entscheidet ihr Umsatz darüber, ob Sie diese in Anspruch nehmen können oder nicht. Die Kleinunternehmerregelung kann in Anspruch genommen werden, wenn

  • der Vorjahresumsatz höchstens 17.500 € betragen hat und
  • der geschätzte Umsatz im laufenden Jahr 50.000 € nicht übersteigen wird.

Für Gründer, die keinen Vorjahresumsatz haben, ist die Kleinunternehmerregelung empfehlenswert. Der voraussichtliche Jahresumsatz darf nicht über 17.500 € liegen. Bei der Aufnahme der Nebentätigkeit wird der voraussichtliche Umsatz auf einen Jahreswert hochgerechnet.

Bei der Ermittlung der Umsatzgrenze spielen grundsätzlich nur die steuerpflichtigen Umsätze eine Rolle. Umsatz bedeutet alle innerhalb eines Jahres erzielten und vereinnahmten Brutto- Umsätze. Die Umsatzsteuer ist dabei zu berücksichtigen und darf nicht herausgerechnet werden. Sollten Sie mit ihrer nebenberuflichen Tätigkeit der Umsatzgrenze nahe kommen, retten Sie die Kleinunternehmerregelung nur mit der Verschiebung der Umsätze in das Folgejahr.

Die Vorteile der Kleinunternehmerregelung…

  • Kleinunternehmer weisen keine Umsatzsteuer aus und müssen daher auch keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen.
  • Im Privatgeschäft können somit günstigere Preise angeboten werden.
  • Der bürokratische Aufwand ist geringer, da Sie nicht monatlich buchen und Umsatzsteuer Voranmeldungen abgeben müssen.
  • Sie können zur Regelbesteuerung optieren (zukünftiger Ausweis von Umsatzsteuer in Rechnungen und Geltendmachung der Vorsteuer).

Die Nachteile der Kleinunternehmerregelung

Sie können aus Anschaffungen keine Vorsteuer geltend machen. Bei größeren Anschaffungen kann die Regelbesteuerung im Vergleich zur Kleinunternehmerregelung auf jeden Fall von Vorteil sein.

Hier lohnt es sich auf jeden Fall das Geschäftsmodell von einem Steuerberater durchleuchten zu lassen.

  • Sind Ihre Kunden vor allem Unternehmer, kann ihr Kunde die Umsatzsteuer nicht als Vorsteuer geltend machen

Wie werde ich Kleinunternehmer?

Wer ein Unternehmen gründet, muss bei dem Finanzamt einen „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ abgeben. Auf diesem Fragebogen kreuzen Sie an, ob Sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen wollen oder nicht.

Tipp: Ein Steuerberater sollte auf jeden Fall noch einmal über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung drüber schauen. Nicht, dass im Nachhinein Überraschungen auftauchen 😉

Fazit

Die Gesellschaftsform – auch wenn nur kurz angesprochen – sowie die Besteuerungsform sind wichtig für die spätere steuerliche Beurteilung und Beratung. Wenn Sie nämlich auf die Kleinunternehmerregelung verzichten, sind Sie fünf Jahre an diese Entscheidung gebunden. Genauso entscheidend ist die Wahl von der Kleinunternehmerregelung zur Regelbesteuerung zu wechseln. Hier kann es im schlimmsten Fall zur Nachversteuerung der Umsätze als auch von Vorsteuerberichtigungen kommen. Nehmen Sie also vor Beginn Ihrer Tätigkeit Kontakt mit einem Steuerberater auf. Dann klappt es auch mit dem Geld verdienen J.

Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche und rechtliche Beratung. Er soll nur regelmäßig problematische Punkte benennen und etwaigen Handlungs-/Beratungsbedarf aufzeigen.

Wir zeigen Ihnen hier alles Wissenswerte zur Bauabzugssteuer

Foto: Margot Kessler / pixelio.de

Handwerker und Freistellungsbescheinigungen… Ab wann braucht ein Handwerker überhaupt eine?
Bauleistungen und das Steuerrecht. Kein Thema beschäftigt die Finanzverwaltung so sehr wie die Baubranche. In den letzten Jahren waren es meist umsatzsteuerliche Probleme. Immer wieder stellen wir fest, dass der ein oder andere Unternehmer keine gültige Freistellungsbescheinigung besitzt.

Dieser Blogbeitrag widmet sich der Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG und der Frage, wann überhaupt eine Freistellungsbescheinigung benötigt wird.

Bauleistungen im B2B Bereich
Wird ein Bauunternehmer von einem anderen Unternehmer (Bauherr) beauftragt, ein Gewerk zu erstellen, fällt regelmäßig Bauabzugssteuer in Höhe von 15 % an. Der Bauherr ist dann verpflichtet, die Bauabzugssteuer an das zuständige Finanzamt abzuführen. Um der Zahllast zu entgehen, kann der Bauherr vom leistenden Unternehmer eine Freistellungsbescheinigung fordern.

Freistellungsbescheinigung beim zuständigen Finanzamt beantragen
Beim zuständigen Finanzamt kann der leistenden Unternehmer eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG beantragen. In der Regel stellt der zuständige Bezirk diese auch ohne Zögern aus. Wichtig ist, dass das zuständige Finanzamt keinen Zweifel daran hat, dass der Bauunternehmer seinen steuerlichen Pflichten auch zuverlässig nachkommt. Hier schaut der Fiskus meist auf das Abgabeverhalten der Steuererklärungen und die Zahlungsmoral des Steuerpflichtigen. Sind Zahlungen offen, kommt es auf das jeweilige Finanzamt an, ob und wenn ja wie lange eine Freistellungsbescheinigung erteilt wird.

Die Freistellungsbescheinigung wird höchstens für 3 Jahre erteilt. Danach muss vom Bauunternehmer ein neuer Antrag auf Erteilung gestellt werden.

Tipp: Achten Sie als Unternehmer darauf, wann Ihre Bescheinigung abläuft und stellen Sie vorsorglich vor Ablauf der aktuellen Bescheinigung schon einen Antrag auf eine Neue!

Wurde dem Bauunternehmer die Freistellungsbescheinigung erteilt, legt er diese dem Leistungsempfänger vor. Der Leistungsempfänger zahlt dann wie gewohnt den gesamten Rechnungsbetrag.

Was tun, wenn der Unternehmer keine Freistellungsbescheinigung hat?
Kann der beauftragte Unternehmer keine Freistellungsbescheinigung vorlegen, muss der Leistungsempfänger die Bauabzugsteuer bis zum 10. des Folgemonats anmelden, in dem die Bezahlung erfolgte. Zeitgleich ist der einbehaltene Betrag an das Finanzamt zu überweisen.

Der Bauherr händigt dann dem Bauunternehmer eine Bescheinigung über die gezahlte Bauabzugssteuer aus. Diese Bescheinigung vom Unternehmer kann formlos oder eine Kopie der Steueranmeldung sein.

Die gezahlte Bauabzugssteuer wird vom Finanzamt auf folgende Steuern des Bauherrn angerechnet:

  1. Vorausbezahlte Lohnsteuern
  2. Vorauszuzahlende Einkommen- und Körperschaftsteuern
  3. Einkommen und Körperschafsteuer am Jahresende
  4. Selbst vom Bauunternehmer zu zahlende Bauabzugsteuer

Eine Anrechnung auf die Umsatzsteuer kann nicht erfolgen.

Prüfen der Freistellungsbescheinigung
Ob eine Freistellungsbescheinigung gültig ist, kann man über folgende Internetadresse abfragen:

https://eibe.bff-online.de/eibe/ 

Eine kostenlose Registrierung ist jedoch notwendig.

Stellt sich aufgrund der Abfrage heraus, dass der leistende Unternehmer keine gültige Bescheinigung hat, muss der Auftraggeber die Bauabzugsteuer einbehalten und abführen.

Die Ausnahmen

  • Wenn im Kalenderjahr nicht mehr als 5.000 € an einen einzelnen Bauunternehmer gezahlt wird.
  • Bei einer umsatzsteuerfreien Vermietung liegt die Grenze bei 15.000 €