Übersicht über die Soforthilfen der Länder

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Bleiben Sie gesund!

Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche und rechtliche Beratung. Er soll nur regelmäßig problematische Punkte benennen und etwaigen Handlungs-/Beratungsbedarf aufzeigen.

+++ UPDATE zur Corona Krise +++

Das Land Hessen hat ebenfalls ein eigenes millionenschweres Hilfspaket geschnürt.

Für Solo-Selbstständige, Freiberufler, Künstlerinnen und Künstler sowie Kleinst- und Kleinunternehmen mit bis zu 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern stehen mehr als zwei Milliarden Euro von Bund und Land zur Verfügung.

Den Unternehmern und Unternehmen wird ein nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

  • bis zu 5 Beschäftigten: 10.000 Euro für drei Monate,
  • bis zu 10 Beschäftigten: 20.000 Euro für drei Monate,
  • bis zu 50 Beschäftigten: 30.000 Euro für drei Monate.
Teilzeitbeschäftigte sind in Vollzeitäquivalente umzurechnen. Zur Umrechnung von Teilzeitkräften und 450 Euro-Jobs in Vollzeitäquivalente:
  • Mitarbeiter bis 20 Stunden = Faktor 0,5 
  • Mitarbeiter bis 30 Stunden = Faktor 0,75 
  • Mitarbeiter über 30 Stunden = Faktor 1 
  • Mitarbeiter auf 450 Euro-Basis = Faktor 0,3

Anträge können spätestens ab Montag, den 30. März 2020 beim Regierungspräsidium Kassel und dann ausschließlich online gestellt werden. In Hessen wird nur die Stellung eines Antrages notwendig sein, um sowohl die Bundes- als auch die Landesförderung zu erhalten.

https://www.hessen.de/presse/pressemitteilung/soforthilfe-und-darlehen-fuer-die-wirtschaft

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Neues zur CORONA-Krise!

Das Bundesfinanzministerium hat für Kleinstunternehmen, Soloselbständige, Freiberufler, Mittelständler, Beschäftigte oder große Betriebe verschiedene Hilfspakete auf den Weg gebracht.

Um die Soforthilfen beziehen zu können, müssen Antragsteller wirtschaftliche Schwierigkeiten (Existenzbedrohung bzw. Liquiditätsengpass) infolge der Corona-Pandemie nachweisen können.

Wichtig:Der jeweilige Unternehmer darf vor März 2020 nicht in wirtschaftliche Schwierigkeiten gewesen sein und der Schadenseintritt muss erst nach dem 11. März 2020 eingetreten sein

Welche Hilfen gibt es:

  1. Soforthilfe

Selbstständige und Unternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten
Einmalzahlung von bis zu 9.000 € für 3 Monate (nicht zurückzuzahlen)

Selbstständige und Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten
Einmalzahlung von bis zu 15.000 € für 3 Monate (nicht zurückzuzahlen)

Die Soforthilfen können aktuell noch nicht in Hessen beantragt werden. Für Bayern geht es hier:

https://www.stmwi.bayern.de/fileadmin/user_upload/stmwi/Themen/Wirtschaft/Dokumente_und_Cover/2020-03-17_Antrag_Soforthilfe_Corona.pdf

  1. Grundsicherung

Aufgrund der Corona Krise haben Selbständige leichter Zugang zu Grundsicherung. Damit können Lebensunterhalt und Unterkunft trotz Verdienstausfall in der Krise gesichert werden. Die Antragsteller müssen in den nächsten Monaten weder Vermögensverhältnisse offen legen noch Ihr Vermögen antasten.

Diese Ausnahme gilt für die nächsten 6 Monate.

Weitere Informationen werden in Kürze bekannt gegeben…

  1. Kredite

Kleinstunternehmen und Soloselbständige können aufgrund der Corona Pandemie Hilfskredite bei der KfW beantragen.

Das KfW-Sonderprogramm 2020 gilt ab 23. März 2020, Anträge können ab sofort gestellt werden.

Weitere wichtige Hinweise unter:

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Corona-Schutzschild/2020-03-19-Milliardenhilfe-fuer-alle.html

Bei Fragen können Sie sich gerne bei uns melden. Wir sind für Sie da!

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