Online Händler: Bescheinigung für den Handel auf Online-Plattformen
Das BMF hat mit Schreiben vom 17.12.2018 (BMF, Schreiben v. 17.12.2018 – III C 5 – S 7420/14/10005-06) die Bescheinigung über die Erfassung als Steuerpflichtiger (Unternehmer) veröffentlicht. Mit dieser Bescheinigung weist der Unternehmer (Online Händler) dem Marktplatzbetreiber z.B. Amazon nach, dass er steuerlich registriert ist.
Die Bescheinigung wird für maximal 3 Jahre ausgestellt.
Hintergrund der Bescheinigung ist das Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 11.12.2018. Die Änderungen treten zum 01.01.2019 in Kraft.
Das für den Unternehmer zuständige Finanzamt erteilt auf Antrag die Bescheinigung über die Erfassung als Unternehmer. Für die Antragsstellung kann der Vordruck USt 1 TJ verwendet werden.
Der Antrag ist schriftlich per Post oder per Email an das zuständige Finanzamt zu senden.
Die Bescheinigung wird von Seiten des Finanzamtes in Papierform ausgestellt.
Das Schreiben sowie die Vordrucke stehen unter folgender Adresse zum Download bereit: