Deutsche Unternehmer als Steuereintreiber für Google, Facebook etc.!

Deutsche Unternehmer als Steuereintreiber für Google, Facebook etc.!

Für deutsche Unternehmen könnten saftige Steuernachzahlungen zukommen, denn findige bayrische Finanzbeamte wollten im Rahmen einer Betriebsprüfung ein Unternehmen zur Zahlung von 15% Quellensteuer für die Schaltung von Online Werbung verpflichten.


Der Hintergrund

Die geleisteten Zahlungen an die ausländischen Unternehmen wie Google oder Facebook werden wie eine Lizenzzahlungen behandelt. Diese unterliegen nach dem deutschen Einkommensteuergesetz einem 15-prozentigen Quellensteuerabzug. Die gezahlte Quellensteuer müssten sich dann die deutschen Unternehmer von den IT Giganten z. B. Google oder Facebook als die eigentlichen Steuerpflichtigen erstatten lassen. Der Umweg über die deutschen Werbekunden ist notwendig, weil der deutsche Fiskus kein Zugriffsrecht auf die im Ausland sitzenden Plattformbetreiber hat, berichtete die „Wirtschaftswoche“.

Erste Fälle in Bayern

Ob diese Prüfungsfeststellung der bayrischen Finanzbeamten auch bundesweit Anklang findet, ist aktuell noch nicht entschieden. Hier soll zeitnah eine Entscheidung fallen. Die bayrischen Finanzämter sind vom bayerischen Finanzministerium angewiesen worden, die betroffenen Fälle bis zur endgültigen Festlegung einer bundeseinheitlichen Verwaltungsauffassung offen zu halten.“ Das hilft den betroffenen Unternehmern nur wenig, denn zahlen müssen Sie die Quellensteuer.

Reverse Charge Verfahren in der Umsatzsteuer

Die Idee des Quellensteuerabzugs und somit die Abwälzung der Steuerpflicht auf den inländischen Unternehmer ist nicht neu. In der Umsatzsteuer wird diese Art der Steuereintreibung schon lange praktiziert. Mit dem Reverse Charge Verfahren wird zunächst netto abgerechnet und der deutsche Leistungsempfänger zahlt dann die Umsatzsteuer für den ausländischen Unternehmer. Gleichzeitig kann er die gezahlte Steuer als Vorsteuer geltend machen.

Geplante Digitalsteuer der Bundesregierung

Bereits seit geraumer Zeit plant die Bundesregierung die Einführung einer 15-prozentigen Digitalsteuer auf Onlinewerbung bei ausländischen IT Unternehmen wie Google, Facebook oder Instagram. Bisher scheiterte jeder Antrag.

Ebenso liegt seit rund zehn Monaten der Vorschlag einer EU-weiten Digitalsteuer auf dem Tisch. Bisher scheiterte es aber immer am Veto der EU-Mitgliedsstaaten. Frankreich, Spanien und das Brexit-Land Großbritannien wollen nun die Einführung einer Digitalsteuer im Alleingang einführen.

Das Fazit

Es ist immer wieder erstaunlich, auf welche Ideen Betriebsprüfer und Finanzämter kommen um Steuereinnahmen zu generieren. Unternehmer mit hohen Budgets für Onlinemarketing sollten sich darauf gefasst machen, dass sich der Alleingang der bayerischen Finanzbehörden auf das ganze Bundesgebiet ausdehnen könnte.

Bei weiteren Fragen können Sie sich jederzeit bei uns melden. Wir unterstützen Sie gerne dabei, Ihre Steuerpflichten zu erfüllen.

Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche und rechtliche Beratung. Er soll nur regelmäßig problematische Punkte benennen und etwaigen Handlungs-/Beratungsbedarf aufzeigen.