Mehr Netto vom Brutto für Ihren Angestellten

Wie Sie mit der Nettolohnoptimierung nicht in die Steuerfalle tappen!

Viele Arbeitnehmer kennen es. Die Kosten für die Lebenshaltung steigen immer rasanter und am Monatsende traut man sich gar nicht mehr an den Bankschalter. Und jährlich nach einer Gehaltserhöhung zu fragen kommt Betteln nahe. Der Chef findet es darüber hinaus auch nicht schön. Und wenn man wirklich eine Gehaltserhöhung durchgerungen hat, bleibt vom höheren Brutto meist nichts mehr Netto übrig. Wenn es Ihnen so geht, dann sollten Sie weiterlesen!

Sind Sie Unternehmer? Dann ebenfalls, denn Sie wollen motivierte Mitarbeiter gewinnen und auch binden

Lohnoptimierung für Arbeitgeber und Angestellte

 Wie fast überall gibt es auch bei der Lohnoptimierung gewisse Spielregeln bzw. Grundregeln, die beachtet werden müssen! Denn als Faustformel gilt: Alles was dem Arbeitnehmer an Lohn zufließt unterliegt der Lohnsteuer und ist zudem sozialabgabenpflichtig.

Bestimmte Zuwendungen des Arbeitgebers können steuerfrei sein und darüber hinaus kann das Unternehmen zusätzlich zum vereinbarten Arbeitslohn pauschal versteuerte Zuschüsse anbieten.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Lohnoptimierungen. Diese alle hier zu erklären, würde den Rahmen sprengen. Daher habe ich mich auf ein paar bekannte und evtl. unbekannte Optimierungsmöglichkeiten beschränkt.

Tankgutschein

Eine sicherlich bekannte Option ist der Tankgutschein. Unternehmen können dabei Ihren Mitarbeitern etwas Gutes tun, indem sie Ihre Mitarbeiter auf Firmenkosten tanken lassen. Wichtig dabei ist, dass die Freigrenze von 44 € nicht überschritten wird.

Essensmarke

Bei der Essensmarke können die Aufwendungen für die Verpflegung des Arbeitnehmers vom Arbeitgeber sozialversicherungsfrei und pauschalbesteuert übernommen werden. Der monatliche Wert in Höhe von 6,33 € richtet sich nach dem aktuellen Sachbezugswert. Dieser liegt aktuell bei

3,23 € und kann durch den Arbeitgeber um 3,10 € pro Arbeitstag aufgestockt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass sich der Unternehmer bei Anbietern wie Lunchio oder Sodexo registriert. Die Essensmarken werden je nach Anbieter dem Angestellten zugesendet mit denen er/sie dann bei den entsprechenden Akzeptanzpartnern einkaufen kann.

Erholungsbeihilfe

Eine weitere Möglichkeit für die Bindung von Angestellten ist die Erholungsbeihilfe. Dabei kann der Unternehmer dem Mitarbeiter zusätzlich zum ggf. vereinbarten Urlaubsgeld noch eine Beihilfe von 156 € zahlen. Ist der Arbeitnehmer verheiratet bekommt er neben den 156 € für sich ebenfalls noch 104 € für den Partner. Sofern Kinder existieren werden pro Kind 52 € abgerechnet. Die Versteuerung erfolgt durch den Arbeitgeber pauschal.

Handykostenzuschuss

Der Handykostenzuschuss ist gerade bei jungen Leuten sehr beliebt. Dabei übernimmt der Arbeitgeber die Kosten für die Handyrechnung. Und dies beitrags- und steuerfrei, dank § 3 Nr. 45 des Einkommensteuergesetzes. Ein Firmenhandy oder die ständige Erreichbarkeit ist dabei keine Voraussetzung. Einziger kleiner Wehrmutstropfen: Die Handyfinanzierung gehört nicht dazu. Aber kein Problem, auch hier kann Ihnen der Arbeitgeber durch eine entsprechende Optimierung behilflich sein.

Kinderbetreuungskosten

Die Kostenübernahme für Kinderbetreuungskosten stellt ein besonders attraktives Mittel zur Lohnoptimierung dar. Dabei übernimmt der Arbeitgeber die Betreuungskosten für Ihre Kinder. Einzige Voraussetzung ist dabei, dass das Kind noch nicht schulpflichtig ist und tatsächlich betreut wird. Dafür muss dem Arbeitgeber ein Nachweis der Betreuungseinrichtung vorgelegt werden.

Vermietung von Werbeflächen

Die letzte Lohnoptimierungsmöglichkeit die ich Ihnen vorstellen möchte ist die Vermietung von Werbeflächen. Hierbei vermieten Sie als Arbeitnehmer eine Fläche auf Ihrem privaten Pkw an den Arbeitgeber. Dafür kann Ihnen der Unternehmer eine beitrags- und steuerfreie Miete in Höhe von max. 256 € pro Jahr zahlen. Voraussetzung hierfür ist ein Mietvertrag mit festgelegter Laufzeit.

Sie sehen also, dass Sie Ihren Chef nicht einfach nach einer puren Gehaltserhöhung in Form von Geld bitten müssen. Vielmehr sollten Sie ihren Arbeitgeber nach der Möglichkeit einer Lohnoptimierung ansprechen. In der heutigen Zeit wirklich mehr Netto vom Brutto zu erhalten bedeutet meist eine signifikante Lohnerhöhung, z. B. in der Lohnsteuerklasse 1 wäre dies bei 100 € Nettolohn rund 230 € Aufwand für den Arbeitgeber. Und 100 € sind heutzutage schnell ausgegeben.

Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne weiter…

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