Wie Sie die Abgabefrist der Einkommensteuererklärung 2018 kurzfristig verlängern können…

Der 31.5. ist schon lange vorbei und noch immer keine Erinnerung zur Abgabe der Steuererklärung vom zuständigen Finanzamt? Komisch, aber richtig. Der 31.5. hat sich in den Köpfen der Steuerbürger als der Tag eingebrannt, wo man auf jeden Fall seine Steuererklärung abgegeben haben muss. Dieser Termin ist seit diesem Jahr Vergangenheit. Mit dem Veranlagungsjahr 2018 ist die Abgabefrist vom 31.5. auf den 31.07. verlängert worden.

Aber die neue Abgabefrist gilt nicht für jeden. Mit diesem Blogbeitrag möchte ich ein wenig Struktur in den Abgabedschungel bringen und die wesentlichen Fragen rund um die Abgabe der Einkommensteuererklärung aufzeigen.

Wer überhaupt verpflichtet ist, eine Einkommensteuererklärung abzugeben…

Als Steuerbürger müssen Sie zunächst klären, ob Sie überhaupt eine Einkommensteuererklärung abgeben müssen. Wie das geht? Ganz einfach! Fragen Sie einen Steuerberater 🙂 .

Nein, Spaß beiseite…

In folgenden Fällen sind Sie verpflichtet, eine Steuerklärung abzugeben:

  • Das Finanzamt hat Sie aufgefordert, eine Steuererklärung abzugeben
  • Sie sind verheiratet, und haben die Steuerklassen III / V oder IV / IV mit Faktor gewählt.
  • Sie haben Lohnersatzleistungen erhalten, wie z.B. Elterngeld, Arbeitslosengeld, Krankengeld, etc.
  • Sie haben gewerbliche oder selbständige Einkünfte
  • Sie erzielen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  • Sie haben einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung beim Finanzamt gestellt.
  • Sie haben eine Abfindung unter Berücksichtigung der Fünftel Methode erhalten

Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Wenn Sie eine der aufgezählten Punkte für sich mit „hab ich“ beantworten können, so gilt für Sie grundsätzlich der 31.07. als Abgabetag.

Abgabefrist versäumt? – Die Folgen…

Wenn Sie die Abgabefrist nicht einhalten können, droht ggf. ein Verspätungszuschlag. Die Festsetzung des Verspätungszuschlages liegt im Ermessen des Finanzamtes. Der mögliche Verspätungszuschlag beträgt dabei maximal 10% der festgesetzten Steuer und darf 25.000 € nicht übersteigen…

Abgabefrist versäumt? – Mögliche Lösungen

Es ist Mitte Juli und Sie wissen bereits, dass der 31.7. nicht mehr zu schaffen ist… Sie haben noch drei Möglichkeiten, die Abgabefrist hinauszuzögern und so einen Verspätungszuschlag zu umgehen…

  1. Sie rufen pflicht- und abgabebewusst vor dem 31.07. bei Ihrem zuständigen Finanzamt an und bitten höflichst um Verlängerung der Abgabefrist. Mit etwas Glück, gewährt Ihnen der zuständige Sachbearbeiter eine Fristverlängerung. Fragen Sie dennoch nach dem Verspätungszuschlag… Dieser ist in der gewährten Fristverlängerung nicht automatisch vom Tisch…
  2. Sie lassen es darauf ankommen und geben einfach später ab…  Dabei riskieren Sie eine Festsetzung des Verspätungszuschlages. Mit einem Antrag auf Erlass des Verspätungszuschlages können Sie zwar darauf hoffen, dass Sie diesen nicht zahlen müssen, aber es liegt eben nicht in Ihren Händen…
  3. Beauftragen Sie einen Steuerberater mit der Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung, um einen möglichen Verspätungszuschlag auf jeden Fall zu vermeiden. Dieser darf für Sie in Hessen die Einkommensteuererklärung 2018 ggf. mit Bilanzen oder Einnahmenüberschussrechnungen bis zum 28.02.2020 abgeben…

 Keine Abgabepflicht? Welche Frist gilt dann?

Bei der oben aufgeführten Aufzählung (nicht abschließend!) war nichts dabei, wo Sie „hab ich“ innerlich sagten? Dann müssen Sie vielleicht keine Steuererklärung abgeben. Das wäre beim klassischen Arbeitnehmer mit Steuerklasse 1 ohne die oben aufgeführten Besonderheiten. Dieser Personenkreis muss nicht unbedingt eine Steuererklärung abgeben, außer er bekommt eine Erstattung  🙂 . Wenn Sie eine Steuererstattung erwarten, haben Sie grundsätzlich vier Jahre Zeit eine Erklärung abzugeben, sogenannte Antragsveranlagung. Im Kalenderjahr 2019 können Sie also noch bis zum 31.12. die Einkommensteuererklärung ab 2015 abgeben werden.

Fazit

Die Verlängerung der Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung ist grundsätzlich zu begrüßen. Der Bürger hat nunmehr ein wenig mehr Zeit, sich um seine Steuer bzw. der möglichen Abgabeverpflichtung zu kümmern. Sollten Sie dennoch nicht mit Ihrer Steuer weiter wissen und sich bei der Gewinnermittlung unter Zeitdruck „schwer tun“ suchen Sie einen Steuerberater auf! Das Geld ist gut investiert und kann ggf. zum Teil in der folgenden Steuererklärung abgesetzt werden.

P.S.: Ich helfe Ihnen natürlich gerne bei der Erstellung der Gewinnermittlung oder der Einkommensteuer. Sollte Sie der Abgabedruck zu sehr belasten, rufe ich persönlich beim zuständigen Finanzamt an und regele für Sie die Verlängerung der Abgabefrist 🙂 …

Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche und rechtliche Beratung. Er soll nur regelmäßig problematische Punkte benennen und etwaigen Handlungs-/Beratungsbedarf aufzeigen.

Wie Sie als Unternehmer die Übertragung Ihres Lebenswerkes gestalten können

Die Unternehmensnachfolge gestaltet sich überall als eine schwer zu knackende Nuss. Vielerorts suchen Unternehmer einen geeigneten Nachfolger. Laut DIHK (Deutscher Industrie- und Handelskammertag) hat fast jeder zweite Unternehmer ein Problem den passenden Nachfolger für sein Lebenswerk zu finden. Insbesondere die handwerklichen Berufe leiden unter Nachwuchsmangel und dann muss auch noch die Nachfolge geregelt werden.

In diesem Blogbeitrag möchte ich Anregungen zu einer erfolgreichen Sicherung Ihres Lebenswerkes geben. Gerade bei einer familienexternen Nachfolge stellt sich die Nachfolgesuche als wirklicher Kampf dar. Aus diesem Grund sollte die Nachfolgefähigkeit des Unternehmens frühzeitig hergestellt werden und ggf. einen passenden Nachfolger schön früh an das Unternehmen herangeführt werden und das alles neben dem laufenden Geschäft! Eine Herausforderung!

Stellen Sie die Zukunftsfähigkeit ihres Lebenswerkes sicher

Eine Nachfolge kann nicht von heute auf morgen erfolgen. Das ist jedem Unternehmer klar. Doch wann beginnen? Etwa drei bis zehn Jahre vor der geplanten Übergabe sollte der Unternehmer anfangen, sein Unternehmen fit für seinen Nachfolger zu machen. Die DIHK empfiehlt eine erste Beschäftigung mit dem Thema ab dem 55. Lebensjahr.

Fragen nach dem zukunftsorientierten Angebot, der Marge, der Produktion, Investitionen, Unternehmensorganisation bis zur Überprüfung der Zulieferer- bzw. Finanzierungspartner sollten frühzeitig aufgegriffen und geklärt werden.

Darüber hinaus setzt die zunehmende Digitalisierung die Unternehmen vor eine große Herausforderung. Denn gerade wenn Trends zur Digitalisierung nicht genug beachtet werden, droht der Wert Ihres Lebenswerkes in der nüchternen Betrachtung von Nachfolgern und Märkten zu sinken!

Machen Sie Ihr Unternehmen fit für die Übergabe

Die Übergabe Ihres Lebenswerkes ist für den scheidenden Unternehmer/in eine sehr emotionale und sensible Herausforderung. Wenn möglich, sollten Firmeninhaber bereits frühzeitig versuchen, sich vom operativen Geschäft zu lösen. Leichter gesagt als getan. Die Familie und Mitarbeiter sind rechtzeitig, systematisch und mit Fingerspitzengefühl in den Nachfolgeprozess mit einzubeziehen. Ferner muss auch die Übergabe nach Außen reibungslos verlaufen, damit das Lebenswerk auch in der Übergangsphase wettbewerbsfähig bleibt. In dieser Phase gibt es viel zu tun und vor allem einiges zu beachten! Es ist daher zu empfehlen, dass Sie spätestens drei Jahre vor dem möglichen Übergabezeitpunkt einen externen Berater konsultieren.  

Binden Sie frühzeitig Nachfolgespeziallisten ein…

Berater für Unternehmensnachfolge erarbeiten mit Ihnen zusammen ein Nachfolgekonzept, das auf Sie und Ihr Lebenswerk zugeschnitten ist und begleiten Ihren Prozess über die steuerliche und rechtliche Beratung hinaus. Konfliktpotenziale werden frühzeitig erkannt und durch die enge Prozessbegleitung werden Projektabbrüche vermieden.

Notfallkoffer

Noch immer haben viele Unternehmer keinen Notfallkoffer oder ein Unternehmertestament. Ein solches Versäumnis kann ihr Unternehmen/Lebenswerk in Existenzkrisen stürzen. Gerade wenn bei einer plötzlichen Krankheit oder gar dem Tod keine Entscheidungen getroffen bzw. kein Zugriff auf die Finanzmittel der Firma besteht, ist das Unternehmen ggf. handlungsunfähig.

Tipp: Erstellen Sie zusammen mit Ihrem Berater einen Notfallkoffer und reden Sie über ein Unternehmertestament.

Fazit

Sich mit der Abgabe seines Lebenswerkes zu beschäftigen fällt vielen zu Recht schwer. Doch sollte an die Unternehmensnachfolge früh gedacht werden, denn meist sind von Ihrer Entscheidung auch einige Arbeitnehmer betroffen. Darüber hinaus ist der Notfallkoffer für jeden Unternehmer Pflicht! Unsere Kanzlei als Spezialist für Nachfolgeberatung unterstützt Sie gerne bei der Planung Ihrer Übergabe. Sprechen Sie uns an!

Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche und rechtliche Beratung. Er soll nur regelmäßig problematische Punkte benennen und etwaigen Handlungs-/Beratungsbedarf aufzeigen.